Krebsvorsorge
Alle Frauen ab einem Alter von 20 Jahren haben Anspruch auf eine jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung. Diese dient der Früherkennung von Krebserkrankungen und Krebsvorstufen. Je früher man diese Veränderungen erkennt, desto besser kann man sie behandeln.
Die gesetzliche Vorsorge beinhaltet folgende Leistungen:
Ab dem 20. Lebensjahr
- Zellabstrich vom Gebärmutterhals (Pap-Test)
- Anschauen und Tastuntersuchung des äußeren und inneren Genitals
- Chlamydien-Screening (bis 25 Jahre)
Ab dem 30. Lebensjahr
- zusätzlich: Tastuntersuchung der Brust
Ab dem 35. Lebensjahr
- zusätzlich: kombinierter Zellabstrich (Pap-Test und HPV-Test), nur alle drei Jahre
Ab dem 50. Lebensjahr
- zusätzlich: Früherkennung von Darmkrebs durch Tastuntersuchung des Enddarms und Stuhluntersuchung auf okkultes Blut
- Ggf. Überweisung zur Früherkennung von Darmkrebs durch zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren
Ab dem 50. bis zum 70. Lebensjahr
- zusätzlich: Mammographie/Mammographie-Screening (nur alle zwei Jahre)
Individuelle Vorsorgeleistungen
Gerne beraten wir Sie im Rahmen Ihres Termins bei uns, ob zusätzlich zu den oben genannten gesetzlichen Leistungen noch individuelle Zusatzleistungen sinnvoll sind, beispielsweise:
- Mammasonographie (Ultraschall der Brust und Lymphabflusswege)
- Ultraschall des kleinen Beckens (Gebärmutter, Eierstöcke, Blase)
- Blasenkrebsfrüherkennungstest (Bladder Check)
- Test auf Chlamydien (über das 25. Lebensjahr hinausgehend)
- erweiterter Stuhltest
- konventionelle Zytologie/Dünnschichtzytologie