Krebsvorsorge

Alle Frauen ab einem Alter von 20 Jahren haben Anspruch auf eine jährliche gynä­kologische Vor­sor­ge­unter­su­chung. Diese dient der Früherkennung von Krebs­erkran­kungen und Krebs­vor­stufen. Je früher man diese Ver­än­de­run­gen erkennt, desto besser kann man sie behandeln.

Die gesetzliche Vorsorge beinhaltet folgende Leistungen:

Ab dem 20. Lebensjahr

  • Zellabstrich vom Gebärmutterhals (Pap-Test)
  • Anschauen und Tastuntersuchung des äußeren und inneren Genitals
  • Chlamydien-Screening (bis 25 Jahre)

Ab dem 30. Lebensjahr

  • zusätzlich: Tastuntersuchung der Brust

Ab dem 35. Lebensjahr

  • zusätzlich: kombinierter Zellabstrich (Pap-Test und HPV-Test), nur alle drei Jahre

Ab dem 50. Lebensjahr

  • zusätzlich: Früherkennung von Darmkrebs durch Tastuntersuchung des Enddarms und Stuhl­untersuchung auf okkultes Blut
  • Ggf. Überweisung zur Früherkennung von Darmkrebs durch zwei Darm­spiegelungen im Abstand von zehn Jahren

Ab dem 50. bis zum 70. Lebensjahr

  • zusätzlich: Mammogra­phie/Mam­mo­graphie-Screening (nur alle zwei Jahre)

Individuelle Vorsorgeleistungen

Gerne beraten wir Sie im Rahmen Ihres Termins bei uns, ob zusätzlich zu den oben genannten gesetzlichen Leistungen noch individuelle Zu­satz­leis­tun­gen sinnvoll sind, beispiels­weise:

  • Mammasonographie (Ultraschall der Brust und Lymphabflusswege)
  • Ultraschall des kleinen Beckens (Gebärmutter, Eierstöcke, Blase)
  • Blasenkrebsfrüherkennungstest (Bladder Check)
  • Test auf Chlamydien (über das 25. Lebensjahr hinausgehend)
  • erweiterter Stuhltest
  • konventionelle Zytologie/Dünn­schichtzytologie